FFP2-Pflicht in Innenräumen

19.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit heute gelten auch in Wien weitere Verschärfungen hinsichtlich der Eindämmung der COVID-Infektionszahlen.

Uns in der VAV betrifft insbesondere das Thema FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.
Gemäß der ab heute geltenden Verordnung wird die FFP2-Maskenpflicht auf alle Innenräume ausgeweitet, die nicht Privatbereiche sind. Das bedeutet insbesondere am Arbeitsplatz, wo enger Kontakt zu anderen Personen (nicht nur zu Kund*innen, sondern auch zwischen Arbeitskolleg*innen) besteht. Das gilt insbesondere für jene Bereiche, in denen es keine baulichen Schutzmaßnahmen gibt.

Für uns in der VAV bedeutet das, dass nicht nur bei Wegen innerhalb der Gebäude sondern auch auf dem eigenen Arbeitsplatz eine FFP2-Maske zu tragen ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich eine Person alleine in einem Raum aufhält.

Bitte halten Sie sich strikt daran, auch wenn dies gewisse Einschränkungen mit sich bringt. 

Wir gehen davon aus, dass ab kommender Woche weitere Konkretisierungen seitens der Bundesregierung hinsichtlich der COVID-Schutzmaßnahmen gibt und werden Sie umgehend informieren, was diese für uns als VAV bedeuten und wie wir damit umgehen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie bitte gesund!
 

Sven Rabe                          Christian Sipöcz