Aktualisierte Arbeitsanweisung - Gemeinsam im Gebäude

Aktualisierte Arbeitsanweisung - Gemeinsam im Gebäude

03.12.2020

Diese Arbeitsanweisung gilt für alle durch die VAV genutzten Gebäude, Gebäudeteile, Flächen und Liegenschaften. Sie enthält allgemeine Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter der VAV sowie für unternehmensfremde Personen, die sich in den Objekten der VAV aufhalten.


Erweitert und aktualisiert wurde vor allem der Punkt 1.3 Berechtigungen und Schließsystem:

1.3 Berechtigungen und Schließsystem
Jeder Mitarbeiter erhält einen Zutrittschip, welcher zur Arbeitszeiterfassung sowie der Zugangsberechtigung dient.
Die Vergabe der Zutrittsgruppen und Optionen erfolgt grundsätzlich aufgrund der Abteilungs- bzw. Gruppenzugehörigkeit oder der Funktion. Der Zutritt zur Garage wird mit der Zuteilung oder Rückgabe eines Stellplatzes vergeben. Bei längerer Abwesenheit ist eine direkte Weitergabe durch den Berechtigten möglich. Dafür ist ausschließlich vom Berechtigten eine schriftliche Information an EK-FM mit dem Namen und der Dauer ausreichend. Eine detaillierte Auskunft über Ihre Berechtigung erhalten Sie bei Ihrer Abteilungsleitung.
Der Verlust eines Zutrittschips bzw. Schlüssel ist umgehend telefonisch bei EK-FM zu melden.
 

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