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Die VAV ist in der Branche und auch bei Vertriebspartnern bekannt für die rasche und flexible Umsetzung moderner Prozesse, die sich an die Bedürfnisse der heutigen Zeit perfekt anpassen. Doch nicht nur die Bedürfnisse unserer Kunden und Vertriebspartner ändern sich im Laufe der Zeit, sondern auch die Arbeitswelt. Sowohl aus den Medien, als auch aus unserer jährlichen Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage kennen wir den Wunsch nach größerer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dem haben wir nun gerne Rechnung getragen und mit dem Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit geschlossen, die ab 1.1.2020 gilt und die alte Betriebsvereinbarung ablöst.
Keine Kernzeit mehr
Wie Sie alle wissen, haben wir vor einem Jahr unsere täglichen Dienstleistungszeiten ausgeweitet. Dies hat automatisch auch dazu geführt, dass die Mitarbeiter teilweise gewohnte Routine verlassen mussten. Man bleibt an einigen Tagen länger im Büro, dafür beginnt man zum Beispiel in der Früh später zu arbeiten, etc. Dieser Flexibilität stand teilweise unsere alte, relativ starre, Gleitzeitordnung im Wege (Stichwort Kernzeitverletzung).
Um den VAV Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 2020 eine besondere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung einzuräumen, haben wir uns entschlossen neue Wege zu gehen und von einer täglichen Kernzeit (bisher 9:00-15:00 bzw. freitags 9:00-13:00) Abstand zu nehmen.
Im Rahmen der neuen Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens entsprechend ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Voraussetzung dafür ist nicht nur ein besonderes Maß an Selbstorganisation und Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen, sondern auch die faire und partnerschaftliche Abstimmung innerhalb der Teams und Abteilungen unter Berücksichtigung der Interessen der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und des Unternehmens.
Was bedeutet das für mich?
Eine unbedingte Anwesenheit aller Mitarbeiter zwischen 9:00 und 15:00 ist zukünftig nicht mehr zwingend erforderlich. Dies kann einerseits zu einer besseren Vereinbarkeit von beruflichen und persönlichen Aufgaben und Terminen (Besorgungen, Behördengänge, Arzttermine etc.) führen, andererseits zu einer stressfreieren An- und Abfahrt durch die Vermeidung von klassischen „Stauzeiten“. Des Weiteren können auch persönliche Vorlieben in Bezug auf den Tagesrhythmus (Frühaufsteher/Spätaufsteher) berücksichtigt werden. Auch können zukünftig längere oder mehrere Pausen innerhalb eines Arbeitstages gemacht werden, ohne eine Kernzeit zu verletzen.
Allerdings ist die Dienstleistungsbereitschaft selbstverständlich weiterhin zu wahren. Das bedeutet anfangs vielleicht einen höheren Abstimmungsaufwand innerhalb der Teams bzw. Koordinationsaufwand für die Führungskräfte, wir denken jedoch, dass der Vorteil der Flexibilität für alle Mitarbeiter überwiegt.
Die neue Gleitzeitordnung ist ein weiterer Schritt in Richtung moderne Arbeitswelt und wir freuen uns sehr, diesen gemeinsam mit Ihnen zu gehen.