FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie am Samstag von der Regierung verkündet, gelten ab morgen 0:00 verschärfte Sicherheitsmaßnahmen mit dem Ziel einer österreichweiten Reduktion der COVID-19 Infektionszahlen. Die als „Lockdown Light“ titulierten Maßnahmen schränken vor allem den privaten Bereich ein und haben starke Auswirkungen auf die Gastronomie und die Hotellerie. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr dieses Jahres bleibt diesmal allerdings der gesamte Einzelhandel offen und auch für Firmen wie uns gibt es keine zusätzlichen behördlichen Einschränkungen. Dies wird aus unserer Sicht auch dazu führen, dass das Kundenverhalten diesmal anders sein wird als beim ersten Lockdown. Es ist zu erwarten, dass unser Tagesgeschäft (eventuell etwas abgeschwächt aber doch) weiterlaufen wird und die Kunden davon ausgehen, dass wir auch weiterhin normal erreichbar sind.
Aus diesem Grunde müssen wir uns im Lockdown Light auch anders organisieren als im Frühjahr, wobei selbstverständlich auch wir als VAV unseren Teil dazu beitragen wollen, die Corona-Pandemie so gut als möglich einzudämmen.
Es muss weitergehen!
Wir haben uns daher dazu entschlossen, die Anwesenheitsquote im Büro weiter herunterzuschrauben. Als Richtwert soll ab jetzt eine Anwesenheit von 20% der Mannschaft pro Abteilung und Tag gelten. Diese Zahl soll allerdings nur ein Richtwert sein, denn im Vordergrund müssen die Einhaltung der Dienstleistungsbereitschaft sowie die Sicherstellung einer normalen telefonischen Erreichbarkeit stehen. Das bedeutet konkret, dass es im Haus Abteilungen geben wird, die aufgrund der Tätigkeit durchgehend nahezu vollständig anwesend sein müssen – etwa die Zulassungsstelle, das Kundenservicecenter, der IT-Support etc. – und andere, bei denen die Besetzung der Abteilung von einer funktionierenden Telefonie-Lösung im Home-Office abhängig sein wird. (Die Umsetzung dieser Lösung ist seitens der IT bereits in Arbeit und Sie werden von den Kollegen dazu gesondert informiert.). Die angestrebte 20%-Quote ist daher auch nur schrittweise, abhängig von den individuellen abteilungsbezogenen Anforderungen, in den nächsten Tagen umzusetzen.
Stimmen Sie sich bezüglich Ihrer individuellen Anwesenheit bitte direkt mit Ihrer Führungskraft ab, die für die jeweilige Abteilung die richtige Vorgehensweise wählen wird.
Ansonsten gelten die bereits kommunizierten Maßnahmen weiterhin: Mund-Nasenschutz-Pflicht in unseren Gebäuden, Mindestabstand von 1 Meter in allen Räumlichkeiten der VAV, Einhaltung der Hygieneregeln etc.
Wichtige Termine, wie zum Beispiel mit unseren Wirtschaftsprüfern oder die Winsure-Workshops müssen dennoch, unter Einhaltung der genannten Sicherheitsvorkehrungen, stattfinden. Dies führt dazu, dass die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesen Tagen auch im Büro anwesend sein müssen.
Nach wie vor gilt auch der Gleitzeitrahmen im Home-Office. Der Vorteil unserer Gleitzeitregelung ist in der aktuellen Situation, dass sie eine Flexibilität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Kommen- und Gehen-Zeiten bietet. So können Sie eine Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Stoßzeiten vermeiden.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen uns allen sehr viel abverlangen und dass wir alle sehnsüchtig auf die Rückkehr der Normalität warten. Wir sind uns allerdings sicher, dass wir gemeinsam auch den Lockdown Light gut bewältigen werden – im besten Interesse aller Kolleginnen und Kollegen, Kunden und Vertriebspartner. Danke für Ihre Mithilfe!
Bleiben Sie gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz
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