Coronavirus – Maskenpflicht im Büro

Coronavirus – Maskenpflicht im Büro

17.12.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 

wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, hat die Bundesregierung gestern die Maskenpflicht am Arbeitsplatz ausgeweitet. Die neue Regelung gilt ab heute und besagt, dass das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen verpflichtend ist, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.

Für uns bedeutet das, dass (zusätzlich zu unserer bisherigen Regelung) ab sofort auch bei Meetings mit mehreren Personen – trotz Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter – ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

Weiters ist auch in den Büros dann ein Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.


Wir bitten Sie, diese neue Regelung ab sofort zu beachten.
Kommen Sie sicher und gesund durch den Tag!

 

Sven Rabe        Christian Sipöcz



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