FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie bereits wissen, hat die Bundesregierung den aktuellen Lockdown bis (mindestens) 7.2.2021 verlängert und aufgrund neuer Virus-Mutationen noch weitere Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen verfügt. Diese betreffen teilweise auch die VAV:
FFP2-Masken für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit persönlichem Kundenkontakt
Ab Montag müssen – zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht für alle in öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. – auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbaren Kundenkontakt haben, am Arbeitsort eine FFP2-Maske tragen. Das betrifft alle Kolleginnen und Kollegen im Kundenbüro und am Empfang. Sie bekommen demnächst eine ausreichende Anzahl an Masken zur Verfügung gestellt.
Die Tragepflicht ist auf die Zeiträume des Kundenverkehrs beschränkt, so dass insbesondere während Pausen keine derartige Verpflichtung besteht. Allerdings sind die Pausen in einem eigenen Raum, der nur von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter genutzt wird, abzuhalten. Im Falle der Kolleginnen und Kollegen im Kundenbüro bedeutet das konkret: bitte nutzen Sie für Pausen nicht mehr den Küchenbereich im Kundenbüro sondern die Begegnungszone in der Beatrixgasse. Dort darf sich allerdings immer nur eine Person aufhalten und nicht mehrere gleichzeitig. Dafür aber natürlich ohne Maske.
Die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums enthält auch die Möglichkeit, mit einem wöchentlichen negativen COVID-Attest von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen zu sein und stattdessen „nur“ einen normalen Mund-Nasenschutz tragen zu müssen. Da es aktuell allerdings noch keine Detailregelungen dazu gibt, in welcher Form diese Tests durchgeführt werden müssen bzw. wie der wöchentliche Nachweis zu erfolgen hat, halten wir uns bis auf weiteres an die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Kundenverkehr. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, informieren wir Sie natürlich umgehend.
Selbstverständlich sind auch alle Kunden verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Wir werden mit einem entsprechenden Aushang darauf hinweisen.
2 Meter Abstand und Mund-Nasenschutz in allen Bereichen
Zusätzlich zur Regelung für den Kundenbereich ist in allen öffentlichen Bereichen der einzuhaltende Mindestabstand auf 2 Meter erhöht worden. – Der Babyelefant ist also gewachsen. Zusätzlich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sobald Kontakt mit anderen Personen besteht (also nicht, wenn man alleine in einem Raum sitzt).
Dies gilt auch für die Räumlichkeiten der VAV. Bitte achten Sie einmal mehr auf folgende Dinge:
Weiterhin gelten natürlich die bereits kommunizierten Hygieneregeln, wie Händewaschen, Lüften, etc.
COVID-Impfung in der VAV?
In aller Munde ist mittlerweile das Thema Corona-Impfung und auch an uns ist bereits mehrmals die Frage herangetragen worden, ob es eine Impfmöglichkeit in der VAV geben wird. – Auch weil einige unserer Mitbewerber scheinbar bereits Umfragen innerhalb der Unternehmen machen, wie viele Personen Interesse an einer Impfung hätten.
Wir haben daher Rücksprache mit unserem Gesundheitsdienstleister Health Consult und auch mit der Wirtschaftskammer gehalten. Das Ergebnis ist leider insofern ernüchternd, als es keine klaren Regelungen gibt, wann eine Impfung in Unternehmen, die nicht systemrelevant sind, stattfinden können wird. Wir haben uns zwar auf eine Interessentenliste setzen lassen und erhalten Informationen über eine etwaige weitere Vorgehensweise bezüglich der Registrierung, allerdings wurde uns diese von der Wirtschaftskammer erst „in ein paar Wochen“ in Aussicht gestellt.
Da es abgesehen von der unsicheren zeitlichen Komponente noch weitere „Stolpersteine“ (siehe unten) für eine Impfung in den Räumlichkeiten der VAV gibt, empfehlen wir Ihnen, sich bei Interesse privat für die Impfung vormerken zu lassen (dies kann man online auf impfservice.wien oder telefonisch unter der Telefonnummer 1450 machen). Es ist davon auszugehen, dass die Reihung nach Alter und etwaigen Vorerkrankungen in vielen Fällen dazu führt, dass die Impfung auf diesem Weg früher erfolgt, als eine Impfung in einem Unternehmen.
Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt die Information erhalten, dass eine Impfung in der VAV möglich ist, müssen uns folgende Punkte bewusst sein:
Aus diesen Gründen empfehlen wir, sich privat für eine Impfung an den offiziellen Impfstellen vormerken zu lassen. Sollten zeitnah Details zu anderen Möglichkeiten verlautbart werden, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.
Wir danken Ihnen einmal mehr für Ihre Geduld und Mithilfe in dieser – für uns alle herausfordernden – Zeit.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz
Hier finden Sie alle weiteren Vorstandsmitteilungen zur aktuellen Situation.
Hier finden Sie Infos zu Ihrem Urlaub während COVID-19.