Coronavirus – Neue Regelungen ab 25.1.

Coronavirus – Neue Regelungen ab 25.1.

22.01.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie bereits wissen, hat die Bundesregierung den aktuellen Lockdown bis (mindestens) 7.2.2021 verlängert und aufgrund neuer Virus-Mutationen noch weitere Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen verfügt. Diese betreffen teilweise auch die VAV:


FFP2-Masken für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit persönlichem Kundenkontakt

Ab Montag müssen – zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht für alle in öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. – auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbaren Kundenkontakt haben, am Arbeitsort eine FFP2-Maske tragen. Das betrifft alle Kolleginnen und Kollegen im Kundenbüro und am Empfang. Sie bekommen demnächst eine ausreichende Anzahl an Masken zur Verfügung gestellt.

Die Tragepflicht ist auf die Zeiträume des Kundenverkehrs beschränkt, so dass insbesondere während Pausen keine derartige Verpflichtung besteht. Allerdings sind die Pausen in einem eigenen Raum, der nur von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter genutzt wird, abzuhalten. Im Falle der Kolleginnen und Kollegen im Kundenbüro bedeutet das konkret: bitte nutzen Sie für Pausen nicht mehr den Küchenbereich im Kundenbüro sondern die Begegnungszone in der Beatrixgasse. Dort darf sich allerdings immer nur eine Person aufhalten und nicht mehrere gleichzeitig. Dafür aber natürlich ohne Maske.

Die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums enthält auch die Möglichkeit, mit einem wöchentlichen negativen COVID-Attest von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen zu sein und stattdessen „nur“ einen normalen Mund-Nasenschutz tragen zu müssen. Da es aktuell allerdings noch keine Detailregelungen dazu gibt, in welcher Form diese Tests durchgeführt werden müssen bzw. wie der wöchentliche Nachweis zu erfolgen hat, halten wir uns bis auf weiteres an die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Kundenverkehr. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, informieren wir Sie natürlich umgehend.

Selbstverständlich sind auch alle Kunden verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Wir werden mit einem entsprechenden Aushang darauf hinweisen.


2 Meter Abstand und Mund-Nasenschutz in allen Bereichen

Zusätzlich zur Regelung für den Kundenbereich ist in allen öffentlichen Bereichen der einzuhaltende Mindestabstand auf 2 Meter erhöht worden. – Der Babyelefant ist also gewachsen. Zusätzlich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sobald Kontakt mit anderen Personen besteht (also nicht, wenn man alleine in einem Raum sitzt).

Dies gilt auch für die Räumlichkeiten der VAV. Bitte achten Sie einmal mehr auf folgende Dinge:

  1. Halten Sie in allen Räumlichkeiten mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen. Das bedeutet unter anderem auch:
    1. Nicht mehr als eine Person in jeder Raucherkabine.
    2. Nutzen Sie Pausenräume ausschließlich alleine. Das Konsumieren des Mittagstisches in der Begegnungszone in der Münzgasse ist ab sofort untersagt. Bitte nehmen Sie die Speisen an Ihren Arbeitsplatz mit und essen Sie dort alleine. Danach bitte das Geschirr wieder zurück in die Begegnungszone bringen.
    3. Persönliche Meetings – wenn unbedingt nötig – nur mit 2 Meter Mindestabstand zwischen den Teilnehmern und Mund-Nasenschutz auch während des Meetings.
  2. Arbeiten Sie, wenn möglich und mit Ihrem Vorgesetzten abgestimmt, im Home-Office. Wenn Sie im Büro arbeiten, dann nur alleine in einem Raum. Sobald Sie sich von Ihrem Arbeitsplatz wegbewegen oder mit anderen Kolleginnen und Kollegen in Kontakt treten, ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtend.

Weiterhin gelten natürlich die bereits kommunizierten Hygieneregeln, wie Händewaschen, Lüften, etc.

 

COVID-Impfung in der VAV?

In aller Munde ist mittlerweile das Thema Corona-Impfung und auch an uns ist bereits mehrmals die Frage herangetragen worden, ob es eine Impfmöglichkeit in der VAV geben wird. – Auch weil einige unserer Mitbewerber scheinbar bereits Umfragen innerhalb der Unternehmen machen, wie viele Personen Interesse an einer Impfung hätten.

Wir haben daher Rücksprache mit unserem Gesundheitsdienstleister Health Consult und auch mit der Wirtschaftskammer gehalten. Das Ergebnis ist leider insofern ernüchternd, als es keine klaren Regelungen gibt, wann eine Impfung in Unternehmen, die nicht systemrelevant sind, stattfinden können wird. Wir haben uns zwar auf eine Interessentenliste setzen lassen und erhalten Informationen über eine etwaige weitere Vorgehensweise bezüglich der Registrierung, allerdings wurde uns diese von der Wirtschaftskammer erst „in ein paar Wochen“ in Aussicht gestellt.

Da es abgesehen von der unsicheren zeitlichen Komponente noch weitere „Stolpersteine“ (siehe unten) für eine Impfung in den Räumlichkeiten der VAV gibt, empfehlen wir Ihnen, sich bei Interesse privat für die Impfung vormerken zu lassen (dies kann man online auf impfservice.wien oder telefonisch unter der Telefonnummer 1450 machen). Es ist davon auszugehen, dass die Reihung nach Alter und etwaigen Vorerkrankungen in vielen Fällen dazu führt, dass die Impfung auf diesem Weg früher erfolgt, als eine Impfung in einem Unternehmen.

Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt die Information erhalten, dass eine Impfung in der VAV möglich ist, müssen uns folgende Punkte bewusst sein:

  1. Die Anmeldung zur Impfung durch die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter ist verbindlich, da davon die Anzahl der gelieferten Impfstoffe abhängt.
  2. Man kann sich nicht aussuchen, welchen Impfstoff man erhält. – Laut Health Consult ist es am wahrscheinlichsten, dass es der Vektorimpfstoff von Astra Zeneca ist, da nur dieser im Kühlschrank lagerbar ist. Allerdings ist dieser Impfstoff in Europa aktuell noch gar nicht zugelassen.
  3. Die Vorbereitung des Impfstoffes müsste unter sterilen Bedingungen passieren, die in Büroräumlichkeiten nur schwer umsetzbar sind.
  4. Es gibt nur eine sehr kurze Frist zwischen Auslieferung des Impfstoffes und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Verimpfung. – Es müsste also sichergestellt sein, dass zum Zeitpunkt der Zusage der Lieferung des Impfstoffes alle angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Haus sind und entsprechendes Personal zum Impfen und zur Vorbereitung der Impfung zur Verfügung steht. Ansonsten würde die Gefahr bestehen, dass übrig gebliebener Impfstoff entsorgt werden muss.

Aus diesen Gründen empfehlen wir, sich privat für eine Impfung an den offiziellen Impfstellen vormerken zu lassen. Sollten zeitnah Details zu anderen Möglichkeiten verlautbart werden, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.

Wir danken Ihnen einmal mehr für Ihre Geduld und Mithilfe in dieser – für uns alle herausfordernden – Zeit.

Bleiben Sie weiterhin gesund!


Sven Rabe                   Christian Sipöcz


 

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