Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun ist es endlich so weit! Mit 1.7.2021 fällt der Großteil der COVID-19 Sicherheitsvorschriften weg und wir können gemeinsam den Schritt zurück in die lange ersehnte Normalität wagen.
Dies betrifft einerseits unser aller Privatleben, das viele Monate durch Abstandsregeln, Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Restaurants und Hotels geprägt war, andererseits aber auch den Arbeitsbereich, in dem wir alle den Kontakt zu unseren Kolleginnen und Kollegen bereits sehr vermissen. – Doch nun steht ein Sommer (fast) wie früher vor der Tür!
Wie von der Bundesregierung gestern angekündigt, fallen ab 1. Juli unter anderem die Abstandsregelungen und die Sperrstunde in der Gastronomie weg. Ebenso (großteils) die FFP2-Masken, die – dort wo überhaupt noch nötig - durch einen normalen Mund-Nasenschutz ersetzt werden. Als weiterhin gültige Sicherheitsmaßnahme setzt die Bundesregierung nun auf die bereits bekannte 3G-Regel („Geimpft – Getestet – Genesen“), mit der unser aller Leben nun im Sommer so normal wie möglich, aber gleichzeitig so sicher wie nötig ablaufen soll.
Daran wollen uns auch wir als VAV halten und freuen uns auf folgende Änderungen ab Donnerstag:
Öffnungsschritte in der VAV ab 1. Juli 2021:
- Auch wir wollen den Betrieb in unseren Büroräumlichkeiten wieder hochfahren. Ab spätestens 5. Juli sollen daher pro Abteilung mindestens 50-70% der MitarbeiterInnen wieder im Büro anwesend sein. MitarbeiterInnen, die auf Urlaub sind, werden dabei nicht mitgezählt. (Beispiel: Abteilung mit 20 MitarbeiterInnen -> mindestens 10 Personen müssen täglich anwesend sein, auch wenn beispielsweise 5 Personen auf Urlaub sind). Ab 15. Juli (um eine gewisse Planbarkeit in Einzelfällen zu gewährleisten) sollen wieder alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Büros zurückkehren, bevor es dann ab Herbst die Möglichkeit einer von COVID unabhängigen Telearbeits-Vereinbarung geben wird.
- Aufgrund des Wegfalles der Abstandsregelungen können nun alle Büros wieder regulär besetzt sein. Das betrifft auch das Atrium Münzgasse.
- Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, der/die einen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss in sämtlichen Räumlichkeiten der VAV keinen Mund-Nasenschutz tragen. Dies gilt auch für die Begegnungszone, die Gänge, etc. Sollte kein gültiger 3G-Nachweis vorgelegt werden, gilt während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der VAV eine MNS-Tragepflicht. Die Kontrolle der 3G-Nachweise obliegt der jeweiligen Führungskraft, wobei die Gültigkeit der Tests den bekannten 48 Std. für Antigen- und 72 Std. Regelungen für PCR Tests entspricht.
- Für die MitarbeiterInnen mit direktem Kundenkontakt besteht ab sofort nur mehr die Pflicht einen normalen Mund-Nasenschutz zu tragen, wenn nicht andere technische Schutzvorkehrungen (wie etwa Plexiglaswände) vorhanden sind.
- Ab 1.7.2021 wird auch der Empfang in der Münzgasse wieder zu den normalen Öffnungszeiten besetzt sein. Der Empfang von Gästen ist ab dann wieder möglich und – sofern sowohl der Gast als auch der/die ihn empfangende MitarbeiterIn über einen 3G-Nachweis verfügt – uneingeschränkt möglich. Sollte entweder der Gast oder der/die MitarbeiterIn über keinen 3G-Nachweis verfügen, ist während der Dauer des Meetings von beiden ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
- Der Mittagstisch darf ab 1.7.2021 wieder in der Begegnungszone Münzgasse konsumiert werden. Die Personenbeschränkung in der Begegnungszone entfällt.
- Weiterhin gelten die Hygieneregeln, wie regelmäßiges Lüften und Händewaschen. Die Desinfektionsmittelspender an den Eingängen bleiben selbstverständlich bestehen.
Wir freuen uns sehr, Sie demnächst alle persönlich wiederzusehen und auf einen schönen Sommer wie früher!
Bleiben Sie auch weiterhin gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz