Corona-Pandemie: Verhaltensregeln im Büro
Ab dem 18. Mai werden wir mit einem „Soft-Start“ in unsere Büros langsam zurückkehren und die Abteilungen teilweise wieder besetzen. Sicherlich haben Sie über diese Zeit bereits mit Ihren Vorgesetzen gesprochen. Da es hierbei wieder zu einem Zusammentreffen mit den – von vielen bereits sehnsüchtig herbeigesehnten – Kollegen kommen wird, beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln. Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch für den Zeitraum vor dem 18. Mai, wenn Sie sich in den VAV Gebäuden aufhalten.
- Mindestabstand in den Büros
Der Mindestabstand von 1 Meter ist in allen Räumlichkeiten der VAV einzuhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Vierer-Zimmer nur von maximal zwei Personen gleichzeitig besetzt sein sollen. Bei Wahrung des Mindestabstandes ist es am Büroarbeitsplatz wahrscheinlich nicht nötig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. – Dies liegt aber in Ihrer Eigenverantwortung.
- Vermeidung von unnötigen Wegen und Kontakten
„Besuche“ in anderen Abteilungen sind auf die betrieblichen Notwendigkeiten zu beschränken.
- Teeküche/Kantine
Gründliches Händewaschen vor/nach Pausen, maximal eine Person in der Teeküche bzw. Einhaltung des Mindestabstandes beim Essen-Holen in der Kantine. Das Essen soll nach wie vor am Arbeitsplatz konsumiert werden.
- Raucherzonen
Maximal eine Person pro Raucherkabine.
- Regelmäßiges Lüften
Es ist ein regelmäßiges Lüften der Räume (mindestens 4x täglich für jeweils 10 Minuten empfohlen!)
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734889&version=1586965742
- Aufzug
Empfohlen ist nur 1 Benutzer im Aufzug! Nützen Sie alternativ auch das Stiegenhaus.
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734637&version=1585919805
- Besprechungen
Verzichten Sie auf nicht notwendige Besprechungen bzw. verwenden Sie digitale Kommunikationsmittel auch wenn die Teilnehmer sich im gleichen Gebäude befinden. Wenn persönliche Besprechungen nicht vermeidbar sind dann im kleinsten möglichen Rahmen, Mindestabstand einhalten, Lüften.
Vergessen Sie nicht die Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.734637&version=1585919805
- mehrmals täglich regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife - auf jeden Fall vor der Pause, vor dem Betreten von Aufenthaltsräumen, vor der Nahrungsaufnahme, vor dem Rauchen
- wenn Sie husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bzw. ihrer Ellenbeuge (nicht mit den Händen) - entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
- nur mit zuvor gereinigten Händen ins Gesicht greifen
- vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen - v.a. wenn diese an Fieber oder Husten leiden
- auf Händeschütteln/Umarmungen zur Begrüßung verzichten
All diese Maßnahmen gelten vorerst bis auf weiteres.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken und die Einhaltung der Verhaltensregeln. Gemeinsam meistern wir auch herausfordernde Situationen und werden auch in Zukunft erfolgreich sein.