3G-Regelung in der VAV

3G-Regelung in der VAV

03.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wahrscheinlich wissen, wurde per 01.09.2021 die Gültigkeitsdauer der COVID-19-Tests als 3G-Nachweis in Wien verkürzt. 
Konkret ist ein Antigen-Schnelltest, der in einer Teststraße oder in einer Apotheke durchgeführt wird, ab September nur mehr 24 statt bisher 48 Stunden gültig. Bei PCR-Tests wird die Frist von 72 auf 48 Stunden reduziert.

Dieser Regelung folgen selbstverständlich auch wir als in Wien ansässiges Unternehmen. Wir bitten Sie, die geänderte Gültigkeitsdauer ab sofort zu berücksichtigen und den entsprechenden 3G-Nachweis zur Kontrolle durch Ihre Führungskraft bereit zu halten.

Alle bisherigen Regelungen, insbesondere die Hygieneregeln, gelten selbstverständlich weiterhin.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! – Lassen Sie uns gemeinsam sicher und gesund durch den Herbst kommen!

Sven Rabe        Christian Sipöcz