Verpflichtende 2G-Regelung für Kunden und externe Besucher

Verpflichtende 2G-Regelung für Kunden und externe Besucher

15.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

gemäß der heute in Kraft getretenen 5. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung gilt für KundInnen im Kundenbüro und für externe BesucherInnen ab sofort die 2G-Regelung.  
Für Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter gilt aktuell nach wie vor die 3G-Regelung, wie bereits kommuniziert.
Wir gehen davon aus, dass im Laufe der Woche weitere Konkretisierungen seitens der Regierung verkündet werden und halten Sie selbstverständlich über alle Regelungen, die die VAV betreffen, auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund!
 

Sven Rabe        Christian Sipöcz