FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn uns das Thema COVID-19 sicher noch längere Zeit beschäftigen wird, stehen die Zeichen langsam wieder auf Normalität. Nachdem am 15.6. die Maskenpflicht deutlich gelockert wurde und auch die Reisebeschränkungen zu zahlreichen europäischen Ländern aufgehoben wurden, sehen sicher viele von Ihnen einem entspannten Sommerurlaub entgegen.
Auch wir als VAV wollen einen weiteren Schritt in Richtung normaler Arbeitsalltag setzen. Allerdings ist uns bewusst, dass gerade die Lockerung der Reisefreiheit sehr schnell auch wieder zu einem Anstieg der Infektionen in Österreich führen kann. Um ein damit einhergehendes Risiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der VAV möglichst gering zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, das Wieder-Hochfahren des normalen Arbeitsalltags mit einem Zwischenschritt zu gestalten.
Was gilt im Juli und August in der VAV?
Ziel ist es, dass über den Sommer langsam wieder alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihre Arbeitsplätze in der VAV zurückkehren. Allerdings gelten weiterhin die Abstandsregeln und die sonstigen empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen. Gepaart mit zahlreichen Abwesenheiten aufgrund von Sommerurlauben stellt dies für uns alle eine Herausforderung in der Organisation der Anwesenheiten in den jeweiligen Abteilungen in den Sommermonaten dar.
Als Grundregel für Juli und August gilt daher folgendes: Pro Abteilung sollen täglich mindestens 50% der Belegschaft im Büro anwesend sein. Dabei ist insbesondere der Mindestabstand von 1 Meter in allen Räumlichkeiten der VAV einzuhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass Vierer-Zimmer nur von maximal zwei Personen gleichzeitig besetzt sein sollen.
Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit der Ausnahme von Personen, die zur Risikogruppe zählen und über ein gültiges Risiko-Attest verfügen – und für alle Wochentage.
Die Anwesenheitsquote von 50% ist selbstverständlich inklusive (Urlaubs-)abwesenheiten zu verstehen. Beispiel: Bei einer Abteilung mit 20 Personen sollen mindestens 10 Personen anwesend sein, auch wenn 4 Teammitglieder auf Urlaub sind und ein Teammitglied krank ist.
Ihre Führungskraft wird dazu in Absprache mit Ihnen entsprechende Dienstpläne erstellen. Sie können dies unterstützen, indem Sie eine gewisse Flexibilität hinsichtlich Ihres Arbeitsplatzes im Büro an den Tag legen. (Angenommen, aufgrund von Urlauben ist ein Viererzimmer komplett leer, während ein anderes aufgrund des Dienstplanes voll besetzt wäre, wäre es schön, wenn zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter interimistisch in das leere Zimmer wechseln.)
Zusätzlich zum Mindestabstand gilt es nach wie vor folgendes zu beachten:
Alles wieder normal ab September!
Ab 1.9.2020 rechnen wir nach heutigem Stand wieder mit der Anwesenheit der vollen Belegschaft hier im Büro.
Wir freuen uns schon sehr, Sie dann alle gesund wiederzusehen. Bis dahin nochmals ein großes DANKESCHÖN für Ihre Flexibilität und Ihren Einsatz. Wir sind auf dem richtigen Weg und haben bewiesen, dass wir gemeinsam auch herausfordernde Zeiten meistern.
Bleiben Sie gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz
Hier finden Sie alle weiteren Vorstandsmitteilungen zur aktuellen Situation.