FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die COVID-Pandemie bestimmt leider weiterhin – nun in der ansteckenderen Variante Omikron – unseren Alltag.
Um die Infektionszahlen innerhalb der VAV möglichst gering zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, die aktuelle Regelung in der VAV bis Ende Februar 2022 fortzuführen.
Arbeiten Sie also bitte weiterhin – unabhängig von einer bestehenden Telearbeitsvereinbarung – so weit als möglich im Homeoffice. Wenn Sie in den Räumlichkeiten der VAV arbeiten, ist ausnahmslos ein gültiger 3G-Nachweis mitzuführen und eine FFP2 Maske zu tragen, sofern Sie sich nicht alleine in einem Raum befinden.
Einzige Änderung: In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass es aufgrund von Einschulungen neuer MitarbeiterInnen und gewisser Tätigkeiten, die in den Büroräumlichkeiten verrichtet werden müssen, teilweise nicht praktikabel ist, jedes Büro nur mit einer Person zu besetzen. Das betrifft insbesondere das Atrium in der Münzgasse. Deshalb können bei Bedarf und nach Absprache mit dem/der jeweiligen Vorgesetzen zukünftig auch mehrere Personen in einem Büro sitzen. Allerdings herrscht für diese MitarbeiterInnen dann die gesetzliche Maskenpflicht in Innenräumen. Es ist also durchgehend eine FFP2 Maske zu tragen, sobald sich eine weitere Person im selben Raum aufhält. (Nach drei Stunden ist jeweils eine Maskenpause von 10 Minuten möglich, die aber klarerweise alleine in einem anderen Raum abzuhalten ist.)
Bleiben Sie bitte weiterhin gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz
24.01.2022