Verlängerung der internen Regelungen bis 31.01.2022

Verlängerung der internen Regelungen bis 31.01.2022

28.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie gestern von der Bundesregierung und den Ländern angekündigt, endet zwar der Lockdown (in Abstufungen) mit dem 12.12., die Regelungen für Betriebsstätten bleiben allerdings gleich. Das bedeutet weiterhin eine Empfehlung zum Homeoffice seitens der Regierung und eine FFP2-Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen.

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die aktuelle Regelung in der VAV bis inklusive 31.01.2022 fortzuführen.

Das Wichtigste nochmals zusammengefasst: Arbeiten Sie – unabhängig von einer bestehenden Telearbeitsvereinbarung - so weit als möglich im Homeoffice. Wenn Sie in den Räumlichkeiten der VAV arbeiten, ist ausnahmslos ein gültiger 3G-Nachweis mitzuführen und eine FFP2 Maske zu tragen, sofern Sie sich nicht alleine in einem Raum befinden. Büros dürfen nur von einer Person gleichzeitig besetzt sein.

Bleiben Sie gesund!

Sven Rabe                   Christian Sipöcz