FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, gibt es ab 1. August 2022 keine behördliche Absonderung mehr im Falle einer COVID-Infektion. Da wir in der VAV bereits vor längerer Zeit die Möglichkeit zu Homeoffice geschaffen haben, ersuchen wir Sie auch weiterhin, im Falle einer COVID-Infektion oder (leichten) COVID-Symptomen nicht ins Büro zu kommen, sondern im Homeoffice zu arbeiten. – Nur so können Kolleginnen und Kollegen bestmöglich vor einer Ansteckung geschützt werden.
Sollten Sie aufgrund einer symptomatischen COVID-Infektion nicht arbeitsfähig sein, benötigen wir ab dem 1. August (Wegfall der Absonderungsbescheide) eine ärztliche Bestätigung analog zu anderen Krankenständen.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Sven Rabe Christian Sipöcz