Coronavirus - Ende der Quarantäne

Coronavirus - Ende der Quarantäne

28.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie sicher bereits den Medien entnommen haben, gibt es ab 1. August 2022 keine behördliche Absonderung mehr im Falle einer COVID-Infektion. Da wir in der VAV bereits vor längerer Zeit die Möglichkeit zu Homeoffice geschaffen haben, ersuchen wir Sie auch weiterhin, im Falle einer COVID-Infektion oder (leichten) COVID-Symptomen nicht ins Büro zu kommen, sondern im Homeoffice zu arbeiten. – Nur so können Kolleginnen und Kollegen bestmöglich vor einer Ansteckung geschützt werden.

Sollten Sie aufgrund einer symptomatischen COVID-Infektion nicht arbeitsfähig sein, benötigen wir ab dem 1. August (Wegfall der Absonderungsbescheide) eine ärztliche Bestätigung analog zu anderen Krankenständen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Sven Rabe                   Christian Sipöcz