Letzter Arbeitstag des Jahres

Letzter Arbeitstag des Jahres

06.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da heuer der 31.12.2022 auf einen Samstag fällt, steht Ihnen allen laut Kollektivvertrag ein zusätzlicher, individuell vom Angestellten wählbarer und mit dem Vorgesetzten zu vereinbarender arbeitsfreier Tag zu – der sogenannte letzte Arbeitstag des Jahres. Diesen können Sie ab jetzt in der Zeiterfassung über den allgemeinen Abwesenheitsantrag für das nächste Jahr stellen. Wählen Sie dazu einfach im Feld Abwesenheit „Letzter AT des Jahres“ aus. Bitte beachten Sie, dass dieser Tag zwischen 01.01. und 31.12.2023 konsumiert werden muss und nicht in das darauffolgende Jahr mitgenommen werden kann.

Liebe Grüße,
Ihre Personalabteilung