FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN WECHSEL IN OBERSTEN
FÜHRUNGSFUNKTIONEN VHV Gruppe
Die VAV ist in den letzten Jahren stark über dem Markt gewachsen. Dass dem so ist, ist jedem einzelnen von Ihnen zu verdanken, denn jeder Mitarbeiter der VAV leistet durch seinen täglichen Arbeitseinsatz einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg.
Aus diesem Grunde haben die meisten von Ihnen bereits in der Vergangenheit in besonders erfolgreichen Jahren in Form einer einmaligen Sonderprämie profitiert.
Dies wollen wir in Absprache mit unserem Aufsichtsrat nun mit einem klaren Regelwerk institutionalisieren und haben daher ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell entworfen, das ab 2020 zu tragen kommt.
Wie funktioniert das neue Modell?
Ziel des neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodells ist, dass ALLE Mitarbeiter (mit Ausnahme der Abteilungsleiter sowie der Mitarbeiter in den externen Zulassungsstellen) an einem überplanmäßigen Jahresergebnis partizipieren. Und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Mitarbeiter auch eine gesonderte Zielvereinbarung hat oder nicht. Bedingung für den Erhalt der Beteiligung ist lediglich, dass am 01.03. des Folgejahres ein aufrechtes Dienstverhältnis besteht. Für Mitarbeiter in Teilzeit oder unterjährigem Eintritt gibt es eine pro rata Beteiligung.
Die Beschlussfassung hinsichtlich des Jahresergebnisses erfolgt wie bisher durch den Aufsichtsrat und folgt festen Regeln.
Wie hoch ist die Beteiligung nun im Detail?
Ab einer Unternehmenszielerreichung von >= 105 % bezogen auf das wirtschaftliche Ergebnis gibt es einen einmaligen Fixbetrag von EUR 500,00 pro Vollzeit-Mitarbeiter. Je besser das Jahresergebnis ist, desto höher ist auch der ausgeschüttete Betrag. Im Detail gelten folgende Staffelungen:
Unternehmenszielerreichung in % Mitarbeiter-Beteiligung (Basis Vollzeit)
>= 105 % EUR 500
>= 110 % EUR 750
>= 115 % EUR 1.000
>= 125 % EUR 1.500
>= 135 % EUR 2.000
>= 145 % EUR 2.500
Die maximale Beteiligung pro Mitarbeiter beträgt EUR 5.500 bei einer Zielerreichung von >= 205 %.
Das wirtschaftliche Ergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) und der Zuführung (+) / Entnahme (-) der Schwankungsrückstellung. Der Zielwert für das wirtschaftliche Ergebnis wird jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung festgelegt und beträgt für das Geschäftsjahr 2020 5,8 Mio. €.
Das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell gilt ab dem Geschäftsjahr 2020, was bedeutet, dass die jeweiligen Prämien (je nach Zielerreichung in 2020) frühestens 2021 zur Auszahlung kommen.
Mit der Etablierung dieses neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodells möchten wir das erfolgreiche unternehmerische Handeln bei allen Mitarbeitern noch mehr in den Mittelpunkt rücken: besonderer Einsatz für das Unternehmen, soll durch das neue Modell auch besonders belohnt werden, womit die Interessen des Unternehmens mit den eigenen Interessen gut in Einklang gebracht werden. Gemeinsam werden wir in Zukunft noch erfolgreicher sein!
Vorstand
VAV Versicherungs-AG
Sven Rabe Christian Sipöcz