Urlaub im Ausland während COVID-19

Urlaub im Ausland während COVID-19

08.07.2020

Normalerweise ist Sommerzeit gleich Urlaubszeit und wahrscheinlich sehen auch die allermeisten von Ihnen bereits mit großer Vorfreude ihrem Sommerurlaub entgegen. Jedoch ist diesen Sommer die Reisefreiheit aufgrund der Corona-Krise sehr eingeschränkt. Sich ständig ändernde Reisebestimmungen sorgen für Unsicherheit und uns allen muss auch bewusst sein, dass eine vermehrte Reisetätigkeit mit ziemlicher Sicherheit auch zu einem erneuten Anstieg der Corona-Infizierten in Österreich führen wird.

Für den bestmöglichen Schutz aller VAV Mitarbeiter appellieren wir daher ganz besonders in der Urlaubszeit – insbesondere bei Auslandsreisen – zu besonderer Eigenverantwortung.

In den letzten Wochen gab es bereits zahlreiche Grenzöffnungen zu beliebten Urlaubsländern, allerdings kann sich dies jederzeit wieder ändern. Mit 1. Juli wurden beispielsweise Reisewarnungen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien ausgesprochen. Da sich die Reisebestimmungen ständig ändern, empfiehlt es sich, sich laufend zB auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten, zu informieren. Dort ist auch ersichtlich für welche Länder, welche Reisewarnungen gelten: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/.

Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig vor Ihrer Abreise über die örtlich geltenden Corona-Schutzmaßnahmen. Die vorgeschriebenen „Corona-Regeln“, wie Abstand halten, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an dafür im jeweiligen Land vorgeschrieben Plätzen müssen unbedingt eingehalten werden. Vermeiden Sie auch Besuche in einer überfüllten Bar oder einem Club.

Entgeltfortzahlung bei Corona-Erkrankung im Urlaub?
Grundsätzlich besteht laut Arbeiterkammer auch bei einer Corona-Erkrankung oder eines Corona-Verdachts während oder nach einer Urlaubsreise in Österreich oder im Ausland ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Jedoch gilt die Entgeltfortzahlungspflicht für „Corona-Krankenstände“ prinzipiell nur für Reisen in Gebiete mit Sicherheitsstufe 1 bis 4.

Sollten Sie in ein Land mit Sicherheitsstufe höher als 4 verreisen müssen, informieren Sie bitte vorab Ihren Vorgesetzten und besprechen Sie Details hinsichtlich etwaiger Sicherheitsvorkehrungen bei Ihrer Rückkehr.

Ganz generell: Sollten Sie aus dem Urlaub zurückkommen und Krankheitsanzeichen verspüren oder im Urlaub wissentlich Kontakt mit erkrankten Personen gehabt haben: Kommen Sie bitte keinesfalls ins Büro, sondern informieren Sie telefonisch Ihren Vorgesetzten.

Wir wünschen Ihnen – trotz Corona – einen schönen und erholsamen Sommer! Bleiben Sie gesund!

Sven Rabe          Christian Sipöcz