Coronavirus - Update

Coronavirus - Update

12.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

betreffend der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich werden die aktuellen Entwicklungen vom Gesundheitsministerium sehr genau beobachtet und es herrscht ein stetiger Austausch mit den nationalen und internationalen Behörden.

Zusätzlich hat das Gesundheitsministerium eine Taskforce sowie eine Coronavirus Info-Hotline (0800 555 621) und eine Hotline für reiserechtliche Fragen eingerichtet: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Hotlines.html

Zu den Hochrisikogruppen zählen Personen über 65 Jahre sowie Personen mit einer dieser Vorerkrankungen: Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs.

Die VAV hat sich basierend auf den Entwicklungen der Ausbreitung des Coronavirus in Österreich und im Einklang mit den Konzern-Regelungen im Krisenstab auf folgende Empfehlungen geeinigt:

 

Hygienemaßnahmen unverändert umsetzen:

Bitte verhalten Sie sich alle weiterhin nach den Richtlinien der Gesundheitsbehörde:

  • Oft und gründlich Hände waschen. – Anleitungen zum richtigen Händewaschen liegen in allen Waschräumen gut ersichtlich auf.
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten oder niesen.
  • Hände schütteln oder Umarmungen vermeiden.
  • Vermeiden Sie es, Augen, Nase und Mund zu berühren.
  • Bleiben Sie bei Fieber und Husten zuhause.
  • Nur nach telefonischer Anmeldung in eine Arztpraxis oder Notfallstation gehen (und das, wenn möglich, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln.)

Hier finden Sie nochmals den Link, unter dem die neuesten Empfehlungen jeweils ersichtlich sind: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus.html

 

BITTE BEACHTEN SIE AB SOFORT GANZ BESONDERS:

  • Falls Sie einen Firmenlaptop haben, nehmen Sie diesen bitte täglich mit nachhause, falls es zu einer Home-Office Situation kommen sollte.
  • Sobald Sie von Ihrer Führungskraft dazu aufgefordert werden: testen Sie bitte unverzüglich – in Absprache mit der IT – ob Home-Office technisch bei Ihnen zuhause funktioniert.
  • Vermeiden Sie Geschäftsreisen ins Ausland sowie Urlaubsreisen Hochrisikoregionen.
  • Sollten private Reisen in Risikoregionen unvermeidbar sein, informieren Sie bitte vorab unbedingt Ihren Vorgesetzten*, der – in Absprache mit dem Notfallmanager – mit Ihnen gemeinsam etwaige Schritte nach Ihrer Rückkehr besprechen und planen wird.
  • Große interne Meetings/Seminare (über 20 Teilnehmer) werden abgesagt, verschoben oder online durchgeführt.
  • Sämtliche Kontakte mit Externen (Lieferanten, Bewerber, etc.) sind ab sofort auf das absolute Minimum zu reduzieren. Im Zweifel stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Vorgesetzten ab.
  • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand genau: Melden Sie sich umgehend telefonisch bei einem Arzt oder beim Gesundheitstelefon 1450, wenn Sie Symptome haben. Informieren Sie auch umgehend Ihren Vorgesetzten*, der sich wiederum mit dem Notfallmanager in Verbindung setzt.

 

WEITERE HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

  • Mein(e) Partner(in)/mein Kind ist möglicherweise infiziert, da enger Kontakt mit einem Infizierten stattfand.
    (Faustregel: Enger Kontakt bedeutet, man war während mindestens 15 Minuten näher zusammen als 1 Meter Abstand.)

    Informieren Sie umgehend Ihren Vorgesetzten* und bleiben Sie ebenfalls so lange zuhause, bis die Person, mit der Ihr(e) Partner(in)/Ihr Kind selbst in Kontakt war, negativ getestet wurde oder mindestens 5 Tage (in dieser Zeit würden Symptome ausbrechen). Wenn möglich, arbeiten Sie während dieser Zeit von zuhause aus.
     
  • Die Schule/Kindergarten meines betreuungspflichtigen Kindes wurde behördlich gesperrt und ich habe nun keine Kinderbetreuung.
    Die aktuelle Regelung der Regierung sieht vor, dass die AHS-Oberstufen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ab 16.03.2020 geschlossen sind und den Unterricht auf E-Learning umstellen. An Kindergärten und Schulen für die unter 14-Jährigen wird der Betrieb zwar mit 18.03.2020 grundsätzlich eingestellt. Es soll aber eine Betreuungsmöglichkeit geben, wenn für die Eltern keine andere Alternative möglich ist.

    Solange die Betreuung des Kindes vor allem aufgrund seines Alters notwendig ist, sind Sie berechtigt, im Ausmaß einer kurzen Zeit (eine Woche) von der Arbeit fernzubleiben und haben Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Nach Möglichkeit, können Sie während dieser Zeit von zuhause aus arbeiten. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Vorgesetzten*.

    Detailliertere Regelungen hinsichtlich Pflegefreistellung für die aktuelle Coronavirus-Infektionswelle sind unter den Sozialpartnern in Diskussion. Die VAV wird diesen selbstverständlich folgen. In Einzelfällen können auch individuelle Lösungen gemeinsam mit dem jeweiligen Vorgesetzten erarbeitet werden.

    WICHTIG: Greifen Sie bei der Kinderbetreuung nicht auf die Großeltern zurück, um gerade diese vom Coronavirus stärker gefährdete Altersgruppe zu schützen.       
     
  • Kann ich während der Coronavirus-Infektionswelle generell von zuhause aus arbeiten?
    Unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse und nach den jeweiligen technischen Kapazitäten, werden wir dies im jeweiligen Fall evaluieren und versuchen zu ermöglichen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Vorgesetzten ab. Bitte beachten Sie, dass Personen, die zu den Risikogruppen zählen, bevorzugt werden.

    *Sollte Ihr Vorgesetzter nicht erreichbar sein, kontaktieren Sie bitte unverzüglich ein Mitglied des Krisenstabes:
     
  • Sven Rabe: +43.664.811 53 64 
  • Christian Sipöcz: +43.664.811 53 74     
  • Sylvia Pichler: +43.664.811 53 63
  • Mario Padera: +43.664.811 53 78
  • Sabine Hartzhauser: +43.664.105 48 69
  • Gerhard Steinwendter: +43.664.211 19 67
  • Martin Marzi: +43.664.811 53 62


Sollten Sie in dieser aktuellen Sondersituation von zuhause arbeiten (müssen), so finden Sie hier die Anleitung für die einfache Erfassung Ihrer Arbeitszeiten im Workflow.

 

Es könnte in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten zu Situationen kommen, in denen wir flexibel reagieren müssen und eventuell auch Aufgaben von anderen Personen übernehmen müssen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Wir bitten Sie daher alle, die Empfehlungen umzusetzen und in dieser speziellen Situation noch mehr als sonst rücksichtsvoll und unterstützend miteinander umzugehen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!

 

Hier finden Sie den Newsbeitrag "Coronavirus" vom 28. Februar 2020.