Wissenswertes zum Regulativ für Mitarbeiterrabatte

Wissenswertes zum Regulativ für Mitarbeiterrabatte

05.11.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wissen, erhalten Sie als VAV Mitarbeiter 20 % Rabatt auf Ihre Versicherungsverträge bei der VAV. Dies ist einer der vielen Vorteile, die Sie als VAV Mitarbeiter genießen. (Weitere Mitarbeiter-Vergünstigungen finden Sie hier.)

Alle Details zu den Anspruchsvoraussetzungen und zum Antragsprozess für den Mitarbeiterrabatt finden Sie in unserem veröffentlichtem Regulativ für Mitarbeiterrabatte.

Eine Sonderregelung gibt es für Verträge mit Selbstbehaltsvereinbarung

Hat ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der/die seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen bei der VAV beschäftigt ist, einen Vertrag mit Mitarbeiterkonditionen, dann verzichtet die VAV beim ersten Schaden pro Kalenderjahr, für den ein Selbstbehalt gelten würde, auf die Einhebung dieses Selbstbehaltes. (Bei jedem weiteren Schaden pro Kalenderjahr kommt der vereinbarte Selbstbehalt wieder zum Tragen.)

Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn das Produkt mit der niedrigsten Selbstbehaltsvariante (also zum Beispiel in der Kasko SB EUR 290,00) abgeschlossen wurde. Der Grund dafür ist, dass bei höheren Selbstbehaltsvarianten auch die laufende Prämie sinkt und daher zusätzlich zum Mitarbeiterrabatt noch ein weiterer finanzieller Vorteil besteht.

Beispiel Variante 1:

Mitarbeiterin Vroni Vavinger ist seit 2009 bei der VAV beschäftigt und hat eine KFZ Kasko-Versicherung bei der VAV mit einem vereinbarten Selbstbehalt von EUR 290,00. Sie bezieht auch den Mitarbeiterrabatt. Im Februar 2020 hat Vroni Vavinger einen Auffahrunfall und ihr Fahrzeug wird beschädigt. Der Schaden beträgt EUR 1.500,00. Vroni lässt ihr Fahrzeug reparieren, muss aber den Selbstbehalt von EUR 290,00 in diesem Fall nicht zahlen.

Hat Vroni im April 2020 erneut einen Schaden aus Ihrer Haushaltsversicherung bei der VAV (ebenfalls mit Mitarbeiterrabatt und vereinbartem Selbstbehalt in Höhe von EUR 100,00), wird der Selbstbehalt in diesem zweiten Schadenfall im Kalenderjahr zur Gänze fällig.

Beispiel Variante 2:

Wie Variante 1, allerdings hat Vroni Vavinger in Ihrer Kasko-Versicherung bei der VAV einen Selbstbehalt in Höhe von EUR 900,00 vereinbart, um bei der laufenden Prämie noch mehr zu sparen.

Bei dem Schaden durch den Auffahrunfall fällt daher der volle Selbstbehalt in Höhe von EUR 900,00 an, beim Haushaltsschaden später im Jahr ebenso der volle Selbstbehalt in Höhe von EUR 100,00. - Eine Aufrechnung der EUR 290,00 beim ersten Schaden findet also nicht statt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne Alexander Ofenböck oder Robert Kühberger zur Verfügung.