Compliance Schulung Compliance
Schulung Compliance
Schulung Bis spätestens 30.09.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen Sie jetzt damit nicht zu überfallen, aber es ist so weit:
Die Weihnachtszeit ist offiziell da!
Wie wir es alle kennen bedeutet das nicht nur gestresste Wochenendeinkäufe oder den ein oder anderen unsicheren Gang vom Christkindlmarkt nach Hause, sondern und vor allem und relevant für uns: Weihnachtsgeschenke der Geschäftspartner. Damit Sie nach der Freude keinem Korruptions- oder Bestechungsvorwurf gegenüber stehen, beachten Sie bitte nachfolgendes.
Aber Vorsicht: Bitte achten Sie auf die soziale Angemessenheit der Präsente und verlassen Sie sich dabei auf Ihr Bauchgefühl, der Wert der Sache ist entscheidend. Besteht zwischen der Annahme eines Geschenks und der Gewährung eines (geschäftlichen) Vorteils ein Zusammenhang, gelten schon geringwertige Werbegeschenke als Bestechung. Bei hochwertigen Zuwendungen liegt die Vermutung, dass damit eine gewisse Handlung des Beschenkten verbunden ist, noch näher.
Was darf also verschenkt und was darf angenommen werden?
Um Ihnen Sicherheit im Umgang mit der Annahme und Gewährung von Geschenken zu vermitteln, gibt es den im Intranet für alle zugänglichen und verpflichtenden Verhaltenskodex. In dessen Kapitel 9 finden Sie umfassende Informationen zu diesem Thema. Vergessen Sie bitte außerdem nicht im Anlassfall das Formular zu benützen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns!
Eine ruhige Vorweihnachtszeit wünscht die Abteilung Recht & Compliance unter der Leitung von Frau Mag. Birgit Mauser.