Zuwenden oder Versprechen von Geschenken

Zuwenden oder Versprechen von Geschenken

13.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

um im Hinblick auf die Vorweihnachtszeit auf der sicheren Seite zu sein und keinem Korruptions- oder Bestechungsvorwurfs gegenüberzustehen, möchten wir Ihnen die Regelungen rund um das Zuwenden oder Versprechen von Geschenken in Erinnerung rufen.

Im Allgemeinen gilt es folgendes zu beachten: Durch das Zuwenden oder Versprechen von Geschenken (jeder Vorteil in Form von Geld, Waren, usw) können Sie als MitarbeiterIn in einer Art beeinflusst werden, die den betrieblichen Interessen abträglich ist. Geschenke und Zuwendungen von Geschäftspartnern entsprechen bis zu einem gewissen Umfang den üblichen Geschäftspraktiken. Nichtsdestotrotz spielt die Angemessenheit des Geschenks bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle.
 

  • Gibt es eine Compliance-Vorgabe der VAV für das Zuwenden oder Versprechen von Geschenken?
    In Kapitel 10 des VAV Verhaltenskodex finden Sie die Informationen zur Korruptionsprävention und der Annahme und der Gewährung von Zuwendungen. 
  • Wird in dem VAV Verhaltenskodex eine Wertgrenze gesetzt?
    Die Annahme von Geschenken und anderer Vergünstigungen ist per se nicht verboten und dann zulässig, wenn der Wert des Geschenkes unter einer Orientierungsgröße von EUR 40,00 liegt. Geschenke und andere Vergünstigungen mit einem höheren Wert, die im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung nach Ansicht des Begünstigten nicht abgelehnt werden sollten, sind dem Vorgesetzten schriftlich zu melden. Dieser entscheidet, ob das Geschenk angenommen wird, dem Begünstigten zukommt oder anderweitig verwendet wird.
  • In welchen Fällen ist eine Geschenkannahme untersagt?
    Die Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen ist grundsätzlich untersagt, falls die Interessen der VAV negativ berührt werden oder die professionelle Unabhängigkeit der Mitarbeiter gefährdet sein könnte, sei es tatsächlich oder dem Anschein nach.
  • Was fällt nicht unter das Verbot der Geschenkannahme?
    Orts- und jahreszeitlich übliche Aufmerksamkeiten, wie zB Trinkgelder oder Kalender, aber auch die Einladung zu einem Geschäftsessen in angemessenem Umfang.
  • Was muss im Falle einer Geschenkannahme tun?
    Füllen Sie bitte bei dem Zuwenden oder Versprechen von Geschenken das erforderliche Formular aus. Dieses Finden Sie auch im Bereich Compliance & Recht unter Zuwendungen Meldeformular wieder.

Mehr Informationen rund um das Zuwenden oder Versprechen von Geschenken finden sie in Kapitel 10 des VAV Verhaltenskodex.
 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns!

Eine ruhige Vorweihnachtszeit wünscht die Abteilung Recht & Compliance unter der Leitung von Nedim Hasakovic.